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Ansaugstutzenpflicht für Gruben ab 202618. Oktober 2024
Die Verbandsversammlung des Wasser- und Abwasserzweckverbands (WAZV) „Der Teltow“ beabsichtigt, ab dem 1. Januar 2026 eine Pflicht zur Errichtung eines Ansaugstutzens für abflusslose Sammelgruben zu beschließen. Damit soll die Fäkalienentsorgung aus Grundstücksentwässerungsanlagen, die nicht an die zentrale Kanalisation angeschlossen sind, effizienter gestaltet werden. Kleinkläranlagen sind hiervon ausgenommen.
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