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Auszüge aus der Entgeltregelung für die Versorgung mit Wasser (VBW-ER)

Versorgung von Grundstücken mit Leitungswasser in Trinkwasserqualität

Für die Versorgung berechnet der Zweckverband einen Grundpreis sowie einen verbrauchsabhängigen Mengenpreis.

Grundpreis je Wasserzähler und Jahr auf der Basis der Wasserzählergrößen bzw. Anschlussnennweiten:

Kleiner bis einschließlich Q3=4 65,00 € (netto) 69,55 € (brutto)
Kleiner bis einschließlich Q3=10 163,00 € (netto) 174,41 € (brutto)


Der Mengenpreis beträgt ab 1. Januar 2023

je Kubikmeter (m³) Trinkwasser 1,70 € (netto) 1,82 € (brutto)

Vorübergehende Entnahme von Wasser durch Standrohre

Das Bereitstellungsentgelt beträgt für jedes vom Zweckverband bereitgestelltem Standrohr
(je Ausleihe) 55,14 € (netto) 59,00 € (brutto).

Mietpreis für jedes vom Zweckverband bereitgestellte Standrohr (je Tag)
bis Q3=10 –> 2,34 € (netto) 2,50 € (brutto)
bis Q3=40 –> 4,67 € (netto) 5,00 € (brutto)

 

Sicherheitsleistung

Bei Ausgabe des Standrohres erhebt der Zweckverband vom Mieter je Standrohr eine Sicherheitsleistung nach folgenden Sätzen:
bis für Anschlussnennweite Q3=10 400,00 € (Endbetrag)
bis für Anschlussnennweite Q3=40 800,00 € (Endbetrag)

* Bitte beachten Sie auch die weiteren Entgelte und Preise in der Entgeltregelung für die Versorgung mit Wasser (VBW-ER).

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