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Ansaugstutzenpflicht für Gruben weiterhin geplant

8. Dezember 2025

Die Verbandsversammlung des Wasser- und Abwasserzweckverbands „Der Teltow“ beabsichtigt weiterhin, eine Pflicht zur Errichtung eines Ansaugstutzens für abflusslose Sammelgruben zu beschließen. Wann die Pflicht satzungsrechtlich umgesetzt wird, ist noch nicht absehbar.

Durch die Errichtung eines Ansaugstutzens soll die Fäkalienentsorgung aus Grundstücksentwässerungsanlagen, die nicht an die zentrale Kanalisation angeschlossen sind, effizienter gestaltet werden. Kleinkläranlagen sind hiervon ausgenommen.

Ziel ist es, die Entnahme des Schmutzwassers durch das Entsorgungsfahrzeug vom öffentlichen Bereich aus zu ermöglichen, ohne das Grundstück betreten zu müssen.

Bei dem Bau einer Absaugvorrichtung wird eine Absaugleitung von der Grube bis zur Grundstücksgrenze gelegt und dort an einen Ansaugstutzen angeschlossen (siehe Skizze).

Sobald die Ansaugstutzenpflicht durch die Verbandsversammlung beschlossen ist, werden Grundstückseigentümer informiert, eine Absaugvorrichtung nachzurüsten, sofern diese noch nicht vorhanden ist.

 

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