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Trinkwasserschutzgebiete sind erforderlich um das Grundwasser für die Trinkwasseraufbereitung zu schützen. Sie werden in 3 Zonen unterteilt. Die Zone I ist die Fassungszone, die Zone II ist der engere Bereich und die Zone III beschreibt das Grundwassereinzugsgebiet.

Denn auch hier gilt:
Vorsorge ist besser als spätere Schadensbehebung. Heute sind wir in der Lage mit verhältnismäßig geringem Aufwand aus Grundwasser Trinkwasser zu bereiten. Damit das auch so bleibt, ist der Ressourcenschutz von besonderer Bedeutung. Er dient der Daseinsvorsorge.

Für das Wasserwerk Kleinmachnow wurde das Wasserschutzgebiet mit Verordnung vom 05.01.2004 beschlossen und für das Wasserwerk Teltow am 05.01.2008.

 

Über die Wasserschutzgebiete in Teltow können Sie sich hier informieren 

Über die Wasserschutzgebiete in Kleinmachnow können Sie sich hier informieren

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