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Änderung der Ergänzenden Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (VBW-EB)

1. Februar 2017

Der WAZV „Der Teltow“ weist darauf hin, dass er nicht verpflichtet ist, bei Streitigkeiten aus dem Wasserversorgungsvertrag oder über dessen Bestehen mit Kunden und Anschlussnehmern, die Verbraucher im Sinne des § 13 Bürgerliches Gesetzbuch (Verbraucher) sind, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) teilzunehmen. Der Zweckverband wird an einem solchen Streitbeilegungsverfahren nicht teilnehmen. Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte den Ergänzenden Bedingungen des Wasser-und Abwasserzweckverbandes „Der Teltow“ für die Versorgung mit Wasser (VBW-EB).

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