Auszüge aus der Satzung über die Erhebung von Anschlussbeiträgen, Kostenerstattung für den Grundstücksanschluss und Gebühren zur Deckung der Kosten für die Entwässerung von Schmutzwasser und Fäkalschlamm im Verbandsgebiet des Wasser- und Abwasserzweckverbandes „Der Teltow“ – Beitrags-, Kostenerstattungs- und Gebührensatzung (BKGS)
§ 1 Erhebung von Beiträgen, Kostenerstattung und Gebühren
[…]
(3) Der Zweckverband erhebt für die Benutzung der öffentlichen Einrichtung der Schmutzwasserbeseitigung Benutzungsgebühren, die sich in Grund- und Mengengebühren differenzieren.
Gebühren für die Schmutzwasserentsorgung
§ 16 Grundgebühr
(1) |
Die Grundgebühr ist unabhängig von den tatsächlich eingeleiteten Schmutzwassermengen zu entrichten |
(2) |
Der Gebührenmaßstab für die Grundgebühr ist die Größe bzw. der Anschlussnennwert der Trinkwasser-Messeinrichtung. |
(3) |
Die Grundgebühr beträgt bei Trinkwasser-Messeinrichtungen mit der Größe 1. kleiner bis einschließlich Q3=4 92,00 €/Jahr |
§ 17 Mengengebühr*
(1) Die Mengengebühr bemisst sich nach der von dem Grundstück der öffentlichen Einrichtung der Schmutzwasserbeseitigung zugeführten Schmutzwassermenge. Berechnungseinheit für die Mengengebühr ist ein Kubikmeter (m³) Schmutzwasser. Die Mengengebühr beträgt € 2,61 je m³ Schmutzwasser. |
(2) Als der öffentlichen Einrichtung der Schmutzwasserbeseitigung zugeführte Schmutzwassermenge gilt die dem Grundstück aus fremden und eigenen Wasserversorgungsanlagen zugeführte Trinkwassermenge des Erhebungszeitraums (Trinkwassermaßstab). |
Gebühren für die Entsorgung von Fäkalwasser und Fäkalschlamm
§ 24 Grundgebühr für die Schmutzwasserbeseitigung aus abflusslosen Sammelgruben
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(4) Die Grundgebühr beträgt pro Jahr bei Trinkwassermesseinrichtungen mit der Größe
1. kleiner bis einschließlich Q3=4 78,00 €
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§ 25 Mengengebühr für die Schmutzwasserbeseitigung aus abflusslosen Sammelgruben
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(8) Die Mengengebühr beträgt € 8,78 je Kubikmeter (m³) Schmutzwasser.
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§ 26 Mengengebühr für die Fäkalschlammbeseitigung bei Kleinkläranlagen*
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(2) Die Mengengebühr für die Beseitigung von Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen beträgt € 39,27 je Kubikmeter (m³) übernommenen und abgefahrenen Fäkalschlamms.
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§ 27 Gebühren für Zusatzleistungen
(1) Für Zusatzleistungen im Zusammenhang mit der Beseitigung der Fäkalien aus abflusslosen Sammelgruben und Kleinkläranlagen werden folgende Gebühren erhoben:
a) Gebühr für eine vergebliche Anfahrt wegen Abwesenheit des Benutzungspflichtigen zum vereinbarten Termin und Leerfahrten wegen fehlender Zugänglichkeit der abflusslosen Sammelgrube oder Kleinkläranlage:
60,00 € / Anfahrt
b) Gebühr pro Entleerung für das Auslegen von Schlauchlängen je angefangenen Meter über 10 m
1,80 € / m
c) Gebühr für die Abfuhr von Mindermengen < 2,5 m²
25,00 € / Anfall
d) Gebühr für den notwendigen Einsatz kleinformatiger Fahrzeuge
< 18 t zul. Gesamtgewicht
35,00 € / Abfuhr
e) Gebühr für Havarie- und Notdienst außerhalb des Regelfalls
nach § 24 Abs. 3 der Entwässerungssatzung (EWS)
Montag bis Freitag zwischen 7.00 Uhr und 18.00 Uhr
90,00 € /Abfuhr
f) Gebühr für Havarie- und Notdienst
Montag bis Freitag zwischen 18.00 Uhr und 7.00 Uhr
130,00 € / Stunde
g) Gebühr für Havarie- und Notdienst
Sonnabend, Sonntag und Feiertag
130,00 € / Stunde.
* Die Mengengebühren gelten ab 1. Januar 2021
Bitte nehmen Sie auch die weiteren Regelungen der Entwässerungssatzung (EWS) und der BKGS zur Kenntnis.